Ehe-, Familien-, Unterhalts-, Obsorge- und Kontaktrecht

Ehe-, Familien-, Unterhalts-, Obsorge- und Kontaktrecht

Die kompetente Begleitung in einem Scheidungsverfahren durch einen Anwalt, der Sie nicht nur juristisch vertritt, sondern auch Verständnis für Ihre persönliche Situation hat, ist entscheidend, um sich eine jahrelange Auseinandersetzung, große finanzielle Einbußen und Ärger zu ersparen.

Wir klären alle rechtlichen Fragen von der Lebensgemeinschaft über Ehe, Unterhalt (Ehegatte, Kinder) und Obsorge bis zur Absicherung Ihrer gesamten familiären Vermögensangelegenheiten. Darüber hinaus errichten wir Verträge vor und während der Ehe. In Kontaktrechtsverfahren sind wir ebenso laufend tätig.