Mietverträge über Geschäftsräume und Wohnungen sind das rechtliche Fundament der wirtschaftlichen Entfaltung. Die Errichtung und Überprüfung von Verträgen gehört ebenso zu unseren Tätigkeitsbereichen wie die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Miet- und Pachtverträgen.
Gesellschaftsrecht, Unternehmensgründung und -sanierung, Insolvenzrecht
Ehe-, Familien,- Unterhalts,- Obsorge- und Kontaktrecht
Erbrecht und Verlassenschaften, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten
Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauvertragsrecht, Vertragserrichtung
Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht (insb. Verkehrsunfälle u. Abwehr medizin. Behandlungsfehler)
Straf- und Verwaltungsstrafrecht
Vergaberecht